Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 29.10.1992 (3 ObOWi 93/92)

   

Kurzleitsatz:
»Eine als Landschaftsbestandteil geschützte Allee wird nicht allein dadurch "verändert", daß das Wurzelwerk einzelner Bäume beschädigt wird. Hinzu kommen muß vielmehr, daß sich als Folge der Beschädigung eine Veränderung des charakteristischen Aussehens der Allee ergibt.«


Relevante Normen:
BayNatSchG Art. 9 Abs. 4, Art. 12 Abs. 1; Verordnung der Stadt Augsburg zum Schutz der Wellenburger Allee (Lindenallee an der Wellenburger Straße) vom 26.11.1975 §§ 1, 2 Abs. 1.;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AgrarR 1994, 29
BayObLGSt 1992, 118
BayVBl 1993, 379
NuR 1993, 177
UPR 1993, 102
ZUR 1993, 235

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang