Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 06.10.1992 (1Z AR 112/92)

   

Kurzleitsatz:
»Bei einem ausländischen Erblasser, der keinen Wohnsitz und keinen Aufenthalt im Inland hatte, kann die örtliche Zuständigkeit verschiedener Nachlaßge...


Relevante Normen:
FGG §§ 5, 73 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1992, 277

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