|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: BayObLG - Beschluss vom 05.08.1992 (LBG-T 1/92) | | | | Kurzleitsatz: »Eine Tierklinik unterliegt nur dann nicht den Vorschriften der Berufsordnung für die Tierärzte in Bayern, wenn es sich um ein von der tierärztlichen ...
Relevante Normen: Berufsordnung für die Tierärzte in Bayern § 5 Abs. 1 S. 6 und 7;
Fundstellen dieser Entscheidung: BayObLGSt 1992, 80
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|