Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 05.08.1992 (LBG-T 1/92)

   

Kurzleitsatz:
»Eine Tierklinik unterliegt nur dann nicht den Vorschriften der Berufsordnung für die Tierärzte in Bayern, wenn es sich um ein von der tierärztlichen ...


Relevante Normen:
Berufsordnung für die Tierärzte in Bayern § 5 Abs. 1 S. 6 und 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1992, 80

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