Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 28.07.1992 (1Z RR 245/92)

   

Kurzleitsatz:
»Die Gerichtsferien stehen der Entscheidung über die Zuständigkeit für die Verhandlung und Entscheidung der Revision nicht entgegen.«


Relevante Normen:
EGZPO § 7 Abs. 2; GVG § 200 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BRAK-Mitt 1993, 64
BayObLGZ 1992 Nr. 52
BayObLGZ 1992, 251

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