Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 09.07.1992 (3Z BR 33/92)

   

Kurzleitsatz:
»Unter die Privilegierung des § 19 Abs. 4 KostO fallen nur solche land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, die der bäuerlichen Famili...


Relevante Normen:
KostO § 19 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1992 Nr. 48
BayObLGZ 1992, 231

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