Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 02.07.1992 (3Z BR 31/92)

   

Kurzleitsatz:
»Steht eine Leibrente mehreren Berechtigten nach Art einer Beamtenversorgung zeitlich nacheinander zu (sog. 2. Sukzessivberechtigung), so kann es sich...


Relevante Normen:
KostO § 24 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1992 Nr. 45
BayObLGZ 1992, 217

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