Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 02.07.1992 (3Z BR 58/92)

   

Kurzleitsatz:
»1. Schriftliche Feststellungen des Notars über die Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten anläßlich einer Beurkundung sind grundsätzlich in die Nieders...


Relevante Normen:
BeurkG §§ 11, 54;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1992 Nr. 46
BayObLGZ 1992, 220

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