Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 26.02.1992 (3 ObOWi 2/92)

   

Kurzleitsatz:
»1. Zur Abgrenzung von bau- und wasserrechtlicher Genehmigung bei Errichtung von Anlagen im Ufer- und Überschwemmungsgebiet.2. Die Genehmigung nach Art. 61 Abs. 2 BayWG geht der Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 BayWG vor.3. Der Irrtum über die Genehmigungsbedürftigkeit nach Art. 61 Abs. 2 BayWG ist Verbotsirrtum.«


Relevante Normen:
BayWG Art. 59 Abs. 1, 7, Art. 61 Abs. 2, Art. 95 Abs. 1 Nr. 2 c; BayBO Art. 87 Abs. 1 Nr. 1; OWiG § 11;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 92, 11
BayVBl 1992, 540
ZUR 1993, 184

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