Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 06.02.1992 (BReg 3 Z 179/91)

   

Kurzleitsatz:
ğDem Notar steht es auch dann frei, einen von mehreren Kostengesamtschuldnern in Anspruch zu nehmen, wenn ein anderer von ihnen die Kosten im Innenver...


Relevante Normen:
KostO § 2 Nr. 1, § 5 Abs. 1 S. 1, §§ 8, 141;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1992 Nr. 8
BayObLGZ 1992, 26

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