Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 23.01.1992 (BReg 2 Z 169/91)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die unbeschränkte Beschwerde gegen eine Eintragung im Grundbuch ist mit der Begründung statthaft, die Eintragung habe ein unzuständiges Rechtspfle...


Relevante Normen:
GG Art. 92, 19 Abs. 4; RPflG § 3 Nr. 1 lit. h; GBO § 71;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1992 Nr. 5
BayObLGZ 1992, 13
Seite 107 fehlt

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