Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 19.06.1991 (2 ObOWi 149/91)

   

Kurzleitsatz:
»Die Verneinung des Vorsatzes und die Bejahung der Fahrlässigkeit bedarf jedenfalls dann einer besonderen Begründung, wenn die außerhalb geschlossener...


Relevante Normen:
StVO §§ 3 Abs. 3 Nr. 2 lit. c, 49 Abs. 1 Nr. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1991, 80

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