Rechtsprechung:
BayObLG - Urteil vom 21.02.1991 (RReg 3 St 12/91)

   

Kurzleitsatz:
»Ist die angeklagte Straftat (Diebstahl im besonders schweren Fall) nicht erweislich und wegen der erwiesenen, in Gesetzeskonkurrenz stehenden minderbedrohten Straftat (Sachbeschädigung) eine Erklärung der Staatsanwaltschaft über die Annahme des besonderen öffenlichen Interesses nicht abgegeben, so verletzt der Freispruch sachliches Recht.«


Relevante Normen:
StGB § 303 c;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1991, 39
NJW 1991, 3292
NStE Nr. 3 zu § 303c StGB

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