Rechtsprechung:
LG München I - Urteil vom 15.05.1997 (17 HKO 759/97)

   

Kurzleitsatz:
Zur Frage der Scheinselbständigkeit, wenn zwischen einem Unternehmen und einer natürlichen Person ein sog "Unternehmervertrag" geschlossen, mit dem die natürliche Person zu einer ständigen weisungsgebundenen Tätigkeit für das Unternehmen verpflichtet wird.


Relevante Normen:
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; GVG § 17a Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1997, 1762
JurBüro 1997, 667
NZA 1997, 943

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