Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 04.10.1994 (25 U 2388/94)

   

Kurzleitsatz:
Rechtsform und Haftung einer Stammtischgemeinschaft zum Aufstellen eines Maibaumes


Relevante Normen:
BGB §§ 705 § 831 Abs. 1 Satz 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-München 1994, 231

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang