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| Rechtsprechung: OLG München - Urteil vom 18.07.1991 (29 U 4101/91) | | | | Kurzleitsatz: 1. Es liegt ein unzulässiger Rabatt des Beförderungsunternehmens vor, wenn dieses Tagesfahrkarten zu einem erheblich verbilligten Preis an ein gewerbliches Unternehmen zur Weiterreichung an dessen Kunden bei Weitergabe des Preisvorteils, verkauft.2. Das die Tagesfahrkarten weiterreichende Unternehmen kann als Gehilfe auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, da es am Rabattverstoß des Beförderungsunternehmens maßgeblich mitwirkt.3. Es liegt ein Verstoß gegen § 1
UWG unter dem Gesichtspun...
Relevante Normen: RabattG § 1; UWG § 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: NJW-RR 1992, 491 WRP 1992, 264 wrp 1992, 264
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