Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 12.11.1993 (23 U 4709/93)

   

Kurzleitsatz:
Kostenverteilung bei Sichkreuzen von Leistungsklage und gegenläufiger negativer Feststellungsklage in verschiedenen Prozessen


Relevante Normen:
BGB § 276;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-München 1994, 20

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