Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 11.03.1992 (30 U 837/91)

   

Kurzleitsatz:
Wer gegen Unfallverhütungsvorschriften. die mit eindeutigen Sicherungsanweisungen vor tödlichen Gefahren schützen sollen, verstößt, handelt regelmäßig...


Relevante Normen:
RVO § 640;


Fundstellen dieser Entscheidung:
HV-INFO 1992, 1188

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