Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 24.03.1994 (24 U 222/93)

   

Kurzleitsatz:
»I. Zum Innenausgleich von mehreren an einem Schiffsbau Beteiligten, die für einen Brandausbruch verantwortlich sind.II. Entscheidend ist, vom wem der...


Relevante Normen:
BGB §§ 823, 840; BGB § 426;



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