Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 14.07.1998 (4 StR 100/97)

   

Kurzleitsatz:
Für die Festsetzung einer Pauschgebühr im Revisionsverfahren ist der BGH nur zuständig, wenn die Vorbereitung und Wahrnehmung der Hauptverhandlung in ...


Relevante Normen:
BRAGO § 99;



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