Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluß vom 27.04.1998 (2 Ss 1577/97)

   

Kurzleitsatz:
»Unterzeichnet ein Rechtsanwalt als Verteidiger die Revisionsbegründungsschrift, muß er für ihren Inhalt die volle Verantwortung übernehmen. Tut er da...


Relevante Normen:
StPO § 345 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 1998, 322
DRsp IV(460)178-10b
NStZ-RR 1999, 20
VRS 95, 270

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