Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 30.07.1998 (2Z BR 106/98)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die bei Zurücknahme eines Rechtsmittels anfallende halbe Gerichtsgebühr gilt die isolierte Kostenentscheidung ab.2. Die Erhöhungsgebühr bei Vertre...


Relevante Normen:
WEG § 48 Abs. 1; BRAGO § 6 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
WuM 1998, 694

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