Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 28.04.1998 (9 C 1.97)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die Soll-Vorschrift des § 31 Abs. 5 AsylVfG, wonach das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bei der Anerkennung eines Asylberechtigten nach § 26 AsylVfG (Familienasyl) von den Feststellungen zu § 51 Abs. 1 AuslG absehen soll, bedeutet, daß in aller Regel, wenn nicht besondere Gründe eine Ausnahme fordern, Feststellungen nach § 51 Abs. 1 AuslG zu unterlassen sind, und zwar sowohl Sachverhaltsfeststellungen in den Gründen ...


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 106, 339
DÖV 1999, 125
NVwZ 1998, 1085
ZAR 1998, 275

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