Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 31.07.1998 (9 B 776.98)

   

Kurzleitsatz:
»Wird die Entscheidung des Berufungsgerichts an mehrere Prozeßbevollmächtigte eines Beteiligten zugestellt, beginnt die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde mit der ersten Zustellung zu laufen (wie BVerwG Buchholz 303 § 84 ZPO Nr. 1 und Nr. 2).«


Relevante Normen:
VwGO § 56 Abs. 2, § 67 Abs. 3 S. 3, § 133 Abs. 3 S. 1, § 173; VwZG § 8 Abs. 4; ZPO § 84;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 1998, 3582
NVwZ 1999, 63

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