Rechtsprechung:
BSG - Urteil vom 29.03.1990 (4 RA 58/89)

   

Kurzleitsatz:
1. Es ist nicht verfassungswidrig, die vor 1921 geborenen Pflegemütter von einer Kindererziehungsleistung auszuschließen.


Relevante Normen:
AnVNG Art. 2 § 61 Abs. 1 S. 1; ArVNG Art. 2 § 62 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 1

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