Rechtsprechung:
BSG - Urteil vom 28.03.1990 (9b/11 RAr 87/89)

   

Kurzleitsatz:
1. Das Übergangsgeld wird nach dem bisher zugrunde gelegten Arbeitsentgelt berechnet, wenn es während einer Maßnahme der beruflichen Umschulung an den...


Relevante Normen:
AFG § 59 Abs. 3, § 59c; RehaAnglG § 17;


Fundstellen dieser Entscheidung:
SozR 3-4100 § 59c Nr. 1

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