Rechtsprechung:
BSG - Urteil vom 19.02.1998 (B 3 P 2/97 R)

   

Kurzleitsatz:
"(Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Zuordnung zur Pflegestufe in der Pflegeversicherung, Pflegebedürftigkeit von Kindern)1. Für Leistungen nach der Pflegestufe III muß auch nachts regelmäßig Hilfe bei den Verrichtungen des Grundbedarfs geleistet werden. Nichtausreichend ist eine ständige Bereitschaft dazu.2. Eine höhere Einstufung rechtfertigt ein Anstieg des Pflegebedarfs für voraussichtlich weniger als sechs Monate nicht, wenn danach eine Besserung zu erwarten ist. [Amtlich veröffentlichte Ent...


Relevante Normen:
BSHG § 68a; PflRL; SGB XI § 14 Abs. 1, § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 15 Abs. 3 Nr. 3, § 16, § 17 Abs. 1, § 36 Abs. 4 S. 1, § 53a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 1998 Beil. 16, 20

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