Rechtsprechung:
BSG - Urteil vom 16.12.1997 (4 RA 59/97)

   

Kurzleitsatz:
1. Auch bei leiblichen Eltern kommt eine Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil in Betracht.


Relevante Normen:
SGB VI § 56 Abs. 2 S. 9, § 57, § 149 Abs. 5; SGB X § 20;



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