Rechtsprechung:
BSG - Beschluß vom 13.10.1997 (2 BU 163/97)

   

Kurzleitsatz:
Eine Abweichung ist nur dann für die Zulassung der Revision durch das BSG hinreichend begründet, wenn erklärt wird, mit welchem genau bestimmten entsc...


Relevante Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2;



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