Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 12.02.1991 (4 StR 506/90)

   

Kurzleitsatz:
Zur gerichtlichen Hinweispflicht bei Abweichungen vom angeklagten Sachverhalt.


Relevante Normen:
StPO § 265 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1991, 502

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