Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 12.06.1990 (1 StR 222/90)

   

Kurzleitsatz:
Wurde der Angeklagte bereits wegen fortgesetzten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt, steht der Verfolgung einer weiteren, zur...


Relevante Normen:
BtMG § 29; StPO §§ 206a, 264;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR BtMG § 29 - Strafklageverbrauch 3
StV 1991,8

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