Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.08.1998 (2 StR 346/98)

   

Kurzleitsatz:
Hat die Waffe nur der Gehilfe mitgeführt, und wird dies dem Täter nicht zugerechnet, weil er davon nicht wußte, so darf der Täter nicht wegen des Mitf...


Relevante Normen:
BtMG § 30 a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1999, 187

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