Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.07.1998 (1 StR 370/98)

   

Kurzleitsatz:
Eine nicht geladene Schußwaffe ist keine Waffe im Sinn des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F., sondern ein "Werkzeug oder Mittel" ...


Relevante Normen:
StGB § 250;



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