Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.07.1998 (2 StR 197/98)

   

Kurzleitsatz:
Eine Erstreckung nach § 357 StPO kommt auch dann in Betracht, wenn die Verfolgung infolge Verjährung ausgeschlossen ist.


Relevante Normen:
StPO § 357;



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