Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.07.1998 (2 StR 308/98)

   

Kurzleitsatz:
§ 50 StGB verbietet es nicht, die Umstände, die zu der Strafrahmenverschiebung geführt haben, bei der konkreten Strafzumessung nochmal...


Relevante Normen:
StGB § 50;



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