Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 28.07.1998 (4 StR 240/98)

   

Kurzleitsatz:
1. Ein "post-shooting-Trauma" kann eine Gesundheitsbeschädigung im Sinn des § 223 StGB sein.2. Wird eine Schein- oder Schrec...


Relevante Normen:
StGB § 223, § 250;



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