Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.10.1998 (1 StR 445/98)

   

Kurzleitsatz:
Zueignungsabsicht muß bei § 242 StGB a.F. der unmittelbare Täter haben; hierfür genügt, daß der Täter - wenn auch nur mittelbar - eine...


Relevante Normen:
StGB § 242;



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