Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.10.1998 (4 StR 372/98)

   

Kurzleitsatz:
1. Die vom Nebenkläger wirksam auf das Strafmaß beschränkte Revision ist unzulässig.2. Für eine unzulässige Revision kann einem Nebenkläger keine Proz...


Relevante Normen:
StPO § 400, § 397 a;



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