Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 01.10.1998 (4 StR 349/98)

   

Kurzleitsatz:
Ein wirksam erklärter Rechtsmittelverzicht kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden.


Relevante Normen:
StPO § 302;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang