Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 25.05.1998 (RiZ (R) 1/97)

   

Kurzleitsatz:
Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe


Relevante Normen:
DRiG § 22 Abs. 2 Nr. 2; ThürRiG § 23;



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