Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 03.08.1998 (5 Ss (OWi) 155/98 - (OWi) 67/98 I)

   

Kurzleitsatz:
»Der Betrieb eines vollautomatischen Münz-Waschsalons an Sonn- und Feiertagen verstößt gegen das an diesen Tagen nach § 3 Satz 1 FeiertagsG NW geltend...


Relevante Normen:
NRW: FeiertagsG § 3 S. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 1;



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