Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 21.08.1998 (5 Ss (OWi) 142/98 - (OWi) 60/98 I)

   

Kurzleitsatz:
»Zur Einziehung von lebenden Tieren der besonders geschützten Art (hier: eines Brillenkaimans).«


Relevante Normen:
BNatSchG § 20 Abs. 2 Nr. 1, § 22;



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