Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 12.08.1998 (6 B 71.98)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die Hinausschiebung der Einberufungsaltersgrenze tritt regelmäßig, soweit nicht ein treuwidriges Verhalten der Behörde vorliegt, unabhängig davon ...


Relevante Normen:
WPflG § 5, § 12;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DÖV 1999, 217
NVwZ-RR 1999, 178

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