Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 03.08.1998 (6 B 58.98)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die Wehrdienstausnahme nach § 13 a Abs. 1 Satz 1 WPflG setzt ebenso wie der Lauf der Siebenjahresfrist nach § 13 a Abs. 2 Satz 1 WPflG nicht vor V...


Relevante Normen:
WPflG § 13 a; MustV § 3 Abs. 1 Nr. 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DÖV 1999, 217
NVwZ-RR 1999, 43

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