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| Rechtsprechung: BVerwG - Beschluß vom 21.07.1998 (6 B 44.98) | | | | Kurzleitsatz: »Es ist nicht verfahrensfehlerhaft, wenn das Tatsachengericht im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Bewertung von Prüfungsleistungen im Zweiten Juristischen Staatsexamen ein Sachverständigengutachten mit der Begründung einholt, daß das Gericht mit einzelnen Rechtsgebieten, in denen Prüfungsleistungen erbracht worden sind, nicht hinreichend vertraut sei.«
Relevante Normen: VwGO § 98; ZPO § 293, § 402 ff.;
Fundstellen dieser Entscheidung: DÖV 1999, 310 JuS 1999, 924 NJW 1999, 1045 NVwZ 1999, 187
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