Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 28.08.1998 (4 B 66.98)

   

Kurzleitsatz:
»Die Voraussetzungen, unter denen einzelne, bei isolierter Betrachtung im Außenbereich nicht privilegiert zulässige (Neben-)Nutzungen durch ihre Zuordnung zu einem landwirtschaftlichen Betrieb an dessen Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB teilnehmen (vgl. zuletzt Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 22.95 - BRS 57 Nr. 102), gelten auch für die Beurteilung der Frage, ob die Errichtung von Anlagen für die Holzverarbeitung (hier: Sägewerk nebst Tischlerei und Schreinerei) von der Pr...


Relevante Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BRS 60, 340
BauR 1999, 33
DÖV 1999, 32
NVwZ-RR 1999, 106
NuR 1999, 102
UPR 1999, 71
ZUR 1999, 55

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