Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 20.08.1998 (4 B 79.98)

   

Kurzleitsatz:
»1. Der die Erhaltung der Gebietsart betreffende Nachbarschutz wird durch die wechselseitige Prägung der benachbarten Grundstücke begrenzt und muß keineswegs alle Grundstücke in der Umgebung umfassen, die zu derselben Baugebietskategorie gehören.2. Die Rechtsprechung zur Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs kann auf die Abgrenzung der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB sinngemäß übertragen werden. Bei Berücksichtigung topographischer Gegebenheiten kann sich ergeben, daß unmittelbar ...


Relevante Normen:
BauGB § 34 Abs. 1, 2; BauNVO § 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BauR 1999, 32
DÖV 1999, 169
NVwZ-RR 1999, 105
UPR 1999, 26

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