Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 20.08.1998 (2Z BR 44/98)

   

Kurzleitsatz:
»1. Ein vom Erdgeschoß durch die oberen Stockwerke führender Kamin ist Gemeinschaftseigentum, auch wenn er nur für das Teileigentum im Erdgeschoß genu...


Relevante Normen:
WEG § 5 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZM 1999, 281
WuM 1999, 655

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