Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 12.08.1998 (1Z AR 47/98)

   

Kurzleitsatz:
»1. Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für eine beabsichtige Klage gegen Streitgeno...


Relevante Normen:
BGB § 651a, § 847, § 823; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, § 32;



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