Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 13.08.1998 (2Z BR 97/98)

   

Kurzleitsatz:
»Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört es, daß vor einer größeren Instandsetzungsmaßnahme grundsätzlich der Schadensumfang und die Sanierungsbedürftig...


Relevante Normen:
WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 1999, 307
NZM 1999, 280
WuM 1999, 188

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