Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 28.09.1998 (2Z BR 123/98)

   

Kurzleitsatz:
Einberufung einer Eigentümerversammlung durch jemanden, der noch nicht Verwalter ist, in der Versammlung aber zum Verwalter bestellt werden soll und auch bestellt wird


Relevante Normen:
WEG § 23, § 24 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZM 1999, 129
WuM 1999, 189

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